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| Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
| Thema | Zulassung HuPf 3 'Oberstdorf' in RLP | 55 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 364840 | ||
| Datum | 09.10.2006 21:00 MSG-Nr: [ 364840 ] | 17125 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel Balz aber irgendwie muß man ja wohl eine Kombination aus Warnwirkung, Bewegungsfreiheit und Funktionalität schaffen... Na ja. Die einerlegende Wollmilchsau wirst Du nicht finden. Ferner sollte man sich überlegen, daß die Warnschutzkleidung dann entfallen kann, wenn die Absicherung/ Absperrung ausreichend durchgeführt wurde. Und das ist wenn wir mal überlegen was wir so alles tun, dann ist das häufiger als wir denken... Geschrieben von Daniel Balz Und ganz ehrlich, ziehen in Deutschland ALLE Feuerwehrangehörige Warnwesten über ihre nicht mehr Fabrik-Neuen Jacken oder ist es eher eine kleine Minderheit?! Wenn wir ganz ehrlich sind müßten wird das bis auf ganz wenige Jacken (welche die echte EN 471 Zulassung haben) alle tun. Denn sowohl (Bundes)HuPf als auch Einsatzjacke 90 leben nur von der Etwawirkung. Ich bilde jeden falls in den Ausbildungen so aus, daß bei entsprechenden Lagen die Warnweste zusätzlich getragen wird. Und zwar nicht wegen Versicherung, sondern wegen der Lust am Leben... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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