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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Kombination Auer-Maske mit Dräger-PA zulässig? | 35 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 K.8, Berlin / | 364973 | ||
| Datum | 10.10.2006 17:50 MSG-Nr: [ 364973 ] | 16946 x gelesen | ||
Hallo liebe Forumsteilnehmer, "Ist es zulässig Auer Masken mit Dräger PAs bzw. Dräger LA zu nutzen?" -------------------------------------------------------------------------------- steht irgendwo, daß es verboten ist? Wenn ja, dann müßte der Hersteller in der Gebrauchsanweisung auch darauf hinweisen. Beziehungsweise müßte er darauf hinweisen, welches Gerät mit welcher Maske (bzw. umgekehrt) eingesetzt werden darf. Und so eine konkrete Angabe darüber ist mir bisher noch nicht bekannt geworden. Zitat aus der Gebrauchsanleitung des Dräger LA "PSS-ESA": "...Lungenautomaten und Atemanschlüsse mit Anschlüssen nach DIN 58600 [...] können miteinander kombiniert werden. Um einen störungsfreien Betrieb garantieren zu können, empfiehlt Dräger nur Dräger-Atemanschlüsse in Verbindung mit Dräger-Lungenautomaten des Typs PSS-ESA einzusetzen. ..." Ich denke, daß die anderen Hersteller ähnliche Aussagen in ihren Gebrauchsanleitungen machen (allerdings liegen mir andere Gebrauchsanleitungen zur Zeit nicht vor) Es ist eindeutig beschrieben, daß die Verwendung anderer Masken nicht grundsätzlich ausgeschlossen oder gar verboten ist. Es ist lediglich von einer "Empfehlung" die Rede. Insofern sehe ich in der Kombination Auer-Maske mit Dräger-Gerät keine Probleme, denn dies verstößt nicht gegen die Herstellerangaben in Punkto "Verwendungszweck". Hoffe, daß ich zur Klärung beitragen konnte. Viele Grüße Andreas | ||||
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