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Atemschutzgeräteträger
RubrikAtemschutz zurück
ThemaAusbildung AGT29 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW365001
Datum10.10.2006 19:15      MSG-Nr: [ 365001 ]9452 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Jens FischerHm tendenziell würd es ja nur Sinn machen, wenn für den neuen AGT die gleichen Regeln gelten, wie für den "Alten Hasen".
Sprich, die selben Jahresübungen plus eben das Lehrgangszeugnis.


ACK. Es gab nur mal Meinungen, dass die Übungen erst nach Abschluß der Ausbildung gelten. Sehe ich aber nicht (mehr) so.


Gruß,
Christian Rieke

"Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
(Albert Einstein)
***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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