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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Ausbildung AGT | 29 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 365005 | ||
| Datum | 10.10.2006 19:23 MSG-Nr: [ 365005 ] | 9526 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Rieke IMHO schon oder gibt es etwas (Regelung bzgl. Ausbildung o.ä.), was dagegen spricht? §14 UVV Feuerwehr. Die fordert sowas wie persönliche und fachliche Eignung. Die würde ich direkt nach absolviertem lehrgang noch nicht sehen. Oder läßt Du jemanden des gestern seinen Führerschein Klasse C und heute den Maschinistenlehrgang bestanden hat gleich morgen früh eine Einsatzfahrt mit Signal zum Stichwort "Wohnungsbrand Personen in Gefahr" fahren? m.E. gehört eine solide Einweisung in die örtliche Technik, Taktik, Verfahrensweisen und das Überzeigen vom tatsächlichen Leistungsstand dazu, bevor man jemand im Einsatz auf einer Funktion wie AGT (oder eben Maschinist) einsetzt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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