News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Straßenverkehrsordnung
Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBlaulicht ja oder nein?24 Beiträge
AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / Hessen365008
Datum10.10.2006 19:30      MSG-Nr: [ 365008 ]7962 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Tobias CulemannWir und die Leitstelle sind davon ausgegangen das diese Person die sich auf der Sandbank befand hilfe braucht und deshalb mit Blaulicht. Oder darf man jetzt nicht mehr bei Personen in Gefahr mit Sonderlicht fahren? Was sagt Ihr dazu?

sagen muß man dazu nicht viel, die StVO regelt das hinreichend:

StVO § 38

Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.


Es ist also nicht einmal zwingend erforderlich, dass Personen in Gefahr sind oder zu sein scheinen. Bei Einsatzfahrten darf es benutzt werden.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.821


Blaulicht ja oder nein? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt