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Atemschutzgeräteträger
RubrikAtemschutz zurück
ThemaAusbildung AGT29 Beiträge
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen365023
Datum10.10.2006 21:13      MSG-Nr: [ 365023 ]9557 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Florian BeschDie rechtliche Seite kennt nur AGT sonst nix

Rechtlich gesehen hat jeder Arbeitgeber eine gewisse Sorgfaltspflicht und wenn ein Kommandant/Wehrführer whatever einen jungen Menschen für etwas einsetzt, für das er bei objektiver Betrachtung (Bsp. Risikoanalyse in welcher Form auch immer) nicht geeignet war und dieser dabei zu Schaden kommt, ist es imo durchaus im Bereich des Möglichen, dass die rechtliche Seite mehr kennt, als nur die Dv7.

MfG

Ingo


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"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

Juli 2007 - Eckhaubertreffen

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Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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