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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Eigene Fahrzeugeinbauten - Technische Abnahme? | 14 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 365104 | ||
Datum | 11.10.2006 13:32 MSG-Nr: [ 365104 ] | 5634 x gelesen | ||
Hallo! Nach dem ich kurz OT wurde ;-) Geschrieben von Michael Linkenbach Da kam bei mir die Frage auf, inwieweit man eigene Einbauten in irgendeiner Weise abnehmen lassen muss. Sobald durch Ein-, Aus- und Umbauten wesentliche Verändungen vorgenommen werden, die die Stabilität unbd somit die Verkehrssicherheit des aufbaus beeinträchtigen bzw. gefährden oder sich auch negativ auf die Stabilität und Verkehrssicherheit des Fahrgestells auswirken könnten muss eine Neuabnahme erfolgen. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis und soweit noch vorhanden die Garantie des Aufbau- bzw. des Fahrgestellherstellers. Das läuft genau so ab wie wenn Du für Deinen PKW einen Tieferlegungssatz verbaust oder breitere Reifen montieren willst. Also bitte erst mit Sinn und Verstand fummeln wenn die Garantiezeit um ist :-) Für den Rest gilt: Im Zweifel Finger weg! Möchte nicht wissen wieviel "umgefummelte" Fahrzeuge mit erloschener BE auf unseren Strassen unterwegs sind. Ist das eigentlich eine OWI oder schon ne Sache für den Strafrichter? Gruß vom Donnersberg Jockel Alles meine ganz private Meinung! "Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..." "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen" | ||||
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