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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaEigene Fahrzeugeinbauten - Technische Abnahme?14 Beiträge
AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP365107
Datum11.10.2006 13:50      MSG-Nr: [ 365107 ]5630 x gelesen

Geschrieben von Jakob TheobaldMöchte nicht wissen wieviel "umgefummelte" Fahrzeuge mit erloschener BE auf unseren Strassen unterwegs sind. Ist das eigentlich eine OWI oder schon ne Sache für den Strafrichter?


Ohne BE kein Versicherungsschutz und damit fahren ohne VS.
Fahren ohne Versicherung, § 6 Pflichtversicherungsgesetz

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht. Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.


Also Strafrechtliche Würdigung.


ML



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