News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBlaulicht ja oder nein?24 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar365139
Datum11.10.2006 21:18      MSG-Nr: [ 365139 ]7974 x gelesen

imho ist es ganz alleine die Entscheidung und die Verantwortung des Gruppenführers ob SOSI in Anspruch genommen wird

weil er alleine sich ein Bild von der Alarmierungsmeldung und der Lage machen kann und dann in Abwägung der §§ 35 u 38 entscheiden kann

Eine Übergeordnete Stelle kann zwar die Nutzung freigeben aber wenn der GF der Auffassung ist das es nicht erforderlich ist dann ist es auch gut

Umgekehrt kann der GF auch die Nutzung von Sonderrechten anordnen wenn er es für erforderlich hält (Lagemeldung, beobachtungen, aber auch z.B. der Tageszeit und des damit verbunden

Allerdings muss er aber die Konsequenzen einer Fehlentscheidungen tragen

es ist aber absolut unter aller S** wenn anschliessend die eingesetzen Kräfte von irgendwelchen Zurückgeblieben angefallen und aggresiv angegriffen werden


Grüße auf die Insel


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

4.141


Blaulicht ja oder nein? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt