News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blaulicht ja oder nein? | 24 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 365139 | ||
Datum | 11.10.2006 21:18 MSG-Nr: [ 365139 ] | 7974 x gelesen | ||
imho ist es ganz alleine die Entscheidung und die Verantwortung des Gruppenführers ob SOSI in Anspruch genommen wird weil er alleine sich ein Bild von der Alarmierungsmeldung und der Lage machen kann und dann in Abwägung der §§ 35 u 38 entscheiden kann Eine Übergeordnete Stelle kann zwar die Nutzung freigeben aber wenn der GF der Auffassung ist das es nicht erforderlich ist dann ist es auch gut Umgekehrt kann der GF auch die Nutzung von Sonderrechten anordnen wenn er es für erforderlich hält (Lagemeldung, beobachtungen, aber auch z.B. der Tageszeit und des damit verbunden Allerdings muss er aber die Konsequenzen einer Fehlentscheidungen tragen es ist aber absolut unter aller S** wenn anschliessend die eingesetzen Kräfte von irgendwelchen Zurückgeblieben angefallen und aggresiv angegriffen werden Grüße auf die Insel Mit kameradschaftlichem Gruß Florian | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|