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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blaulicht ja oder nein? | 24 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 365150 | ||
Datum | 12.10.2006 01:21 MSG-Nr: [ 365150 ] | 8033 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Besch mho ist es ganz alleine die Entscheidung und die Verantwortung des Gruppenführers ob SOSI in Anspruch genommen wird Ich würde soweit gehen und dem Fahrer obliegen, ob SoSi in Anspruch genommen wird. Denn nur dieser wird sich im Zweifel verantworten müssen. Der GF, EL oder die Leitstelle kann höchstens sagen, wie eilig der Einsatz ist. Geschrieben von Florian Besch Eine Übergeordnete Stelle kann zwar die Nutzung freigeben aber wenn der GF der Auffassung ist das es nicht erforderlich ist dann ist es auch gut Die Verantwortung liegt beim Fahrer. Der GF kann höchstens die Grundlage dafür schaffen, dass der Fahrer SoSi in Anspruch nimmt. Geschrieben von Florian Besch
Nö. Die trägt im Zweifelsfall der Fahrer. Geschrieben von Florian Besch es ist aber absolut unter aller S** wenn anschliessend die eingesetzen Kräfte von irgendwelchen Zurückgeblieben angefallen und aggresiv angegriffen werden Wie meinen? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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