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| Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
| Thema | Honorar für Artikel in der Lokalpresse? | 59 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 365244 | ||
| Datum | 12.10.2006 17:29 MSG-Nr: [ 365244 ] | 18102 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Katzenmeier es gibt Regelungen für Aufwandsentschädigungen der Wehrführer, Gerätewarte ect. gibt es auch eine Regelung für Pressesprecher Es muß nur in der kommunalen Entschädigungssatzung stehen. Dann geht das so pauschal. Die andere Möglichkeit ist die Spitzabrechnung. Sprich Belege sammeln und einreichen. Geschrieben von Michael Katzenmeier oder könnte man dann hier das Geld für die gelieferten Artikel ( sollte es etwas geben ) für diese Ausgaben verwenden. Die Stadt könnte das. Theoretisch. Sprich sie bezahlt eine pauschale Aufwandsentschädigung und bucht als Einnahmen die Honorare. Nur auf der anderen Seite hat die Stadt was Auskünfte an die Presse betreifft gewisse Pflichten was meist damit kollidiert, dafür Geld zu verlangen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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