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Feuerwehrgesetz
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaNorm für Handschuhe14 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W365271
Datum12.10.2006 20:52      MSG-Nr: [ 365271 ]6384 x gelesen

Mit Kevlar-Mischgewebe meinte ich natürlich Mischgewebe mit Kevlar-Anteil ;-)

Hab mich aber geirrt. Habe gerade nochmal die Produktpalette von Seiz studiert. Und nach den Daten, die ich noch vom Beipackzettel wusste (hatte ihn nur kurz beim Probetragen in der Hand), müsste es um den BARRACUDA GRIP gehen.

Der Strickhandschuh besteht aus aus 55% SEIZ® SynFlex-Fiberglass und 45% Polyamid.

Leistungdaten:
3 - Abriebfestigkeit
5 - Schnittfestigkeit
4 - Weiterreißfestigkeit
2 - Durchstichfestigkeit

Gruß,
Sebastian


§2, FwG BW:
"Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen."
Von Löschen steht hier nichts.

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