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Thema | Rot-Grün Blindheit und Feuerwehr, was darf nicht gemacht werden? | 34 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 365332 | ||
Datum | 13.10.2006 16:07 MSG-Nr: [ 365332 ] | 23580 x gelesen | ||
Geschrieben von Thobias Schürmann Daraufhin teilte mir der (übringens neue Arzt) mit das mit keine G26 Tauglichkeit deswegen ausgesprochen werden dürfte, und ich auich niemals eine Gesundheitliche Zulassung für den Klasse CE Führerscheinlehrgang bekommen würde. Das ist ganz großer Unsinn. Die Anlage 6 zur FeV sagt nämlich etwas anderes aus. Dort ist bei FS Kl. C1(E)-C(E) nur eine AUfklärung über die mögliche Gefahr vorgeschrieben. Nur bei den Klassen D1-DE ist das (u.U.) ein Problem. Und dann auch nur, wenn ein gewisser Fehlerquotient vorliegt. Geschrieben von Thobias Schürmann Das ich nie den Klasse CE bei der Feuerwehr machen dürfte und nie Klasse C Fahrzeuge der Feuerwehr fahren darf (obwohl an einer privaten Fahrschule dürfte ich den Klasse CE erwerben, jedoch nie bei der Feuerwehr Fahrzeuge bewegen, sondern nur privat), damit kann ich mich abfinden. Brauchst Du nicht. Geschrieben von Thobias Schürmann
Ich würde da erstmal mal abwarten und ggfs. eine zweite Meinung einholen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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