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Thema | Rot-Grün Blindheit und Feuerwehr, was darf nicht gemacht werden? | 34 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 365341 | ||
Datum | 13.10.2006 16:27 MSG-Nr: [ 365341 ] | 23009 x gelesen | ||
Hi! Das topt ja sogar noch den Kollegen, der bei uns aufgrund von Probleme beim räumlichen Sehen kein Feuerwehr-Fahrzeug fahren darf, dafür aber gerade privat den CE Führerschein gemacht hat und fröhlich einem Schlepper über Deutschlands Straßen fährt. Aber letztlich ist die G26.3 ja keine Voraussetzung für das Führen von Fahrzeugen sondern für das Tragen von Atemschutz. Und warum da eine gewisse Farbschwäche von Bedeutung sein soll, verstehe ich gerade nicht. Ich würde in jedem Fall einen anderen Arbeitsmediziner aufsuchen, und die Gegenprobe zu machen und auch mal Deinen Löschgruppenführer aktivieren, damit er mal über dem Dienstweg nachhorcht, warum nach dieser lange Zeit plötzlich bisherige Untersuchungsergebnisse auf den Kopf gestellt werden. Und bevor Du die FW hinschmeisst, sagst du nochmal Bescheid ;-) Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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