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Fahrerlaubnisverordnung
RubrikSonstiges zurück
ThemaRot-Grün Blindheit und Feuerwehr, was darf nicht gemacht werden?34 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen365352
Datum13.10.2006 17:18      MSG-Nr: [ 365352 ]22999 x gelesen

Geschrieben von Florian BeschJeder gute AUgenarzt kann da aber Auskunft geben

Im Grunde sollte sich da jeder Mensch, der des Lesens mächtig ist, kundig machen können. Die FeV und die entsprechenden Anlagen sind im Internet oder beim Amt auf anfrage einsehbar. Und nur daran haben sich die Leuts zu halten.

Natürlich kann die Stadt als Eigentümer der Fahrzeuge entscheiden, dass jemand mit diesem genetschen Merkmal (immerhin >10% der dt. Männer!) so ein Fahrzeug nicht bewegen darf. Auf die Erteilung des FS hat es aber erstmal keinen Einfluss.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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