News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Rot-Grün Blindheit und Feuerwehr, was darf nicht gemacht werden? | 34 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 365352 | ||
Datum | 13.10.2006 17:18 MSG-Nr: [ 365352 ] | 22999 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Besch Jeder gute AUgenarzt kann da aber Auskunft geben Im Grunde sollte sich da jeder Mensch, der des Lesens mächtig ist, kundig machen können. Die FeV und die entsprechenden Anlagen sind im Internet oder beim Amt auf anfrage einsehbar. Und nur daran haben sich die Leuts zu halten. Natürlich kann die Stadt als Eigentümer der Fahrzeuge entscheiden, dass jemand mit diesem genetschen Merkmal (immerhin >10% der dt. Männer!) so ein Fahrzeug nicht bewegen darf. Auf die Erteilung des FS hat es aber erstmal keinen Einfluss. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
| ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|