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Thema | Rot-Grün Blindheit und Feuerwehr, was darf nicht gemacht werden? | 34 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 365401 | ||
Datum | 13.10.2006 20:42 MSG-Nr: [ 365401 ] | 23035 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Markus Groß Betrachten wir das mal ganz nüchtern, dann ist die RGB eine Veränderung/Erkrankung der Augen und die Funktion ist beeinträchtigt. Somit wäre dieses Ausschlusskriterium grundsätzlich erfüllt. Sehr gewagte Aussage ;-) Somit wäre dann auch, mal weitläufig betrachtet, Kurz- und Weitsichtigkeit ein weiteres Kriterium? Also alle Brillen- und Kontaktlinsenträger sind dann nicht G 26.3 und somit nicht Feuerwehrtauglich? Interessant. Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! "Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..." "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen" | ||||
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