News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Rot-Grün Blindheit und Feuerwehr, was darf nicht gemacht werden? | 34 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 365405 | ||
Datum | 13.10.2006 21:03 MSG-Nr: [ 365405 ] | 23001 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Markus Groß Ist es ja auch bis zu gewissen Grenzen, die ebenfalls zitiert werden. Das ist der Punkt worauf ich hinaus wollte :-) Wo die Grenzen bei der Kurz- oder Weitsichtigkeit liegen ist ja festgelegt. Jedoch finde ich nirgendwo die Grenzen bei der Rot- Grün- Sehschwäche. Wenn also die liebe BW Leute mit Farbfehlsichtigkeit "nur" vom Dienst als Hubschrauberpilot oder Radarbediener ausschließt, machen wir uns doch als Feuerwehr mehr als lächerlich wenn wir solche Leute abweisen. (Ohne mal jetzt OT zu werden, ich kenne einen Berufskraftfahrer der ist teilweise Nachtblind und hat den Schein nach GGVS! :-0) Also jetzt mal Butter zu den Fischen, welche Gefährdung soll bei einer Rot-Grün Blindheit für den FA selbst, für die anderen FA, für die "Kundschaft" und für den Einsatzerfolgt ausgehen? Ich bitte zu bedenken, dass der Betreffende ja schon lange im Einsatzdienst ist. Ich würde mir hier keine großen Sorgen machen. Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! "Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..." "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen" | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|