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Thema | Rot-Grün Blindheit und Feuerwehr, was darf nicht gemacht werden? | 34 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 365414 | ||
Datum | 13.10.2006 22:29 MSG-Nr: [ 365414 ] | 22973 x gelesen | ||
Geschrieben von Jakob Theobald Also jetzt mal Butter zu den Fischen, welche Gefährdung soll bei einer Rot-Grün Blindheit für den FA selbst, für die anderen FA, für die "Kundschaft" und für den Einsatzerfolgt ausgehen? Du wolltest es so ;-) Einsatz bei Gefahrgutunfall an einer Anlage. Der Anlagenführer sagt über 2m durch, daß der Trupp bestimmte Schalter in einer bestimmten Reihenfolge schalten soll. Nur leider sind die Schalter farbig - rums. Ja, ich weiß. Er hat noch einen zweiten Mann im Trupp. Aber dar kann ja auch eine RG-Schwäche haben... (Helmkennzeichnung?). Ist zwar Hypothetisch. Aber nich ausgeschlossen. Man sollte die Tätigkeit als AGT nicht auf den Brandeinsatz reduzieren. Ich kann ja auch nicht sagen "ich brauche keine Maskenbrille, weil wenns drinne verraucht ist sehe ich eh nix". Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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