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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Beantragung von 4m Kanälen bei größeren Lagen | 13 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 365434 | ||
Datum | 14.10.2006 06:09 MSG-Nr: [ 365434 ] | 5611 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von ---Andreas Bräutigam--- Es gibt auch im 2m-Bereich eine Zuteilung. Inwieweit diese mittlerweile Freiräume für die Nutzung mehrerer Kanäle beinhaltet, können ja die Fachleute hier mal näher erläutern. Aber z. B. bei der digitalen Alarmierung ist eine Zuteilung aufgrund der Reichweiten durchaus sinnvoll. Es gibt in NRW eine recht großzügige Freigabe zur Nutzung diverser 2m (Halb-)Kanäle; die alte Zuordnung eines bestimmten Kanals pro Kreis hat IMO kaum noch eine praktische Bedeutung. Die Nutzung der jeweils anderen Kanalhälften für den Sprechfunk liegt auch im Verantwortungsbereich der Anwender. Hier kann (und sollte!) man im Vorfeld klären, wo keine Probleme mit Alarmierungsnetzen auftreten. Eine Zuteilung durch das Land ist nur noch für die Alarmierung selbst vorgesehen, oder halt für ggf. benötigte weitere Kanäle im Einzelfall. Gruß, Henning | ||||
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