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Thema | Rot-Grün Blindheit und Feuerwehr, was darf nicht gemacht werden? | 34 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 365438 | ||
Datum | 14.10.2006 09:28 MSG-Nr: [ 365438 ] | 23100 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jakob Theobald Jedoch finde ich nirgendwo die Grenzen bei der Rot- Grün- Sehschwäche. Wird wohl daran liegen, dass es keine gibt. Für manche Tätigkeiten wünschen sich die Berufsgenossenschaften und die öffentlichen Unfallversicherungsträger nun mal absolute Farbsicherheit: Dazu gehören unter anderem Atemschutz, Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten. Diese Farbsicherheit wird durch entsprechende Tests ermittelt. Geschrieben von Jakob Theobald machen wir uns doch als Feuerwehr mehr als lächerlich wenn wir solche Leute abweisen. Nicht "wir" weisen ab, sondern die vorsorgemedizinischen Grundsätze, die eine Gefährdung der Mitarbeiter ausschließen sollen. Geschrieben von Jakob Theobald (Ohne mal jetzt OT zu werden, ich kenne einen Berufskraftfahrer der ist teilweise Nachtblind und hat den Schein nach GGVS! :-0) Toll. In einschlägigen Internetforen gibt es Hinweise, dass man ein augenärztliches Gutachten auch ohne Arztbesuch kriegen kann und das sogar noch billger als ein echtes; da wundert mich nichts mehr. Geschrieben von Jakob Theobald welche Gefährdung soll bei einer Rot-Grün Blindheit für den FA selbst, für die anderen FA, für die "Kundschaft" und für den Einsatzerfolgt ausgehen? Die Beispiele nennen die Betroffenen doch schon selbst. Sie verlieren bei PC-Spielen, weil sie Farben nicht unterscheiden können. Genauso kann man auch mal im echten Leben verlieren. Die RGB bezieht sich nicht nur auf rot und grün, sondern teilweise auch auf die damit erzeugten Mischfarben, wodurch das Spektrum der Fehlsichtigkeit wesentlich größer wird. Was sich tagsüber als reine Farbenblindheit darstellt, wirkt sich nachts so aus, dass im Extremfall nicht mehr zwischen roten, grünen, orangefarbenen oder normalen Lichtern unterschieden werden kann. Im Internet gibt es Simulationen, da kann sich auch ein Normalsichtiger mal einen Eindruck von RGB machen. Geschrieben von Jakob Theobald Ich bitte zu bedenken, dass der Betreffende ja schon lange im Einsatzdienst ist. Da spricht grundsätzlich mal nichts dagegen, allerdings ist die Verwendung eingeschränkt - siehe G 25 und G 26. Bei Polizei und BF wird man mit RGB gar nicht erst eingestellt, weil z. B. bei der BF die Atemschutztätigkeit und das berufliche Fahren obligatorisch sind. Geschrieben von Jakob Theobald Ich würde mir hier keine großen Sorgen machen. So hart das für die Betreffenden auch sein mag, die Vorschriftenlage sollte man zunächst einmal so auslegen, wie sie geschrieben steht. Mit der Umsetzung dieser Vorschriften durch die Arbeitsmediziner ist es aber offensichtlich wie mit vielen anderen Dingen auch: Solange nichts passiert ... Gruß Markus | ||||
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