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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | |||
Thema | Eigenkritik in Zeitungsberichten | 12 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 365452 | |||
Datum | 14.10.2006 14:26 MSG-Nr: [ 365452 ] | 6527 x gelesen | |||
Lobt Ihr das Blaue vom Himmel runter in Euren berichten, oder seit Ihr auch mal Selbstkritisch. Selbstkritik kann im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu einem Problem werden. Stell dir mal vor du berichtest bei Problemen bei einer Übung und jemand, bei dem vor kurzem ein Schaden eingetreten ist liest das. Die Folge daraus könnte sein, daß er meint Parallelen zu seinem Fall zu sehen und Behauptungen aufstellt, welche in etwa so aussehen: "Hätten die dieses Problem nicht,dann wäre der Schaden bei mir geringer ausgefallen!" oder gar "Dies Probleme sind daran schuld, daß beim Einsatz X ein Toter zu beklagen war, welcher ohne dieses Problem gerettet hätte werden können." Auch wenn die Bahuptungen weit hergeholt oder nicht zutreffend sind, könnten sie zu nachhaltigen Problemen führen. Nicht auszuschließen ist auch die Bemühung von Juristen. Gerde aufgrund solcher Möglichkeiten, ist es unumgänglich das Aufgabengebiet des Pressesprechers klar zu beschreiben und dessen Befugnisse festzulegen. Dabei sollte auch das Verhältnis zum Pressesprecher der Stadt/Gemeinde geregelt werden. Ratsam (und je nach Landesgesetz meist eigentlich zwingend notwendig) ist eine formelle Berufung dieser Person durch den Gemeindevorstand/Magistrat (oder wie auch immer dieses Gremium im jeweiligen BL heißt), da auch nur so der Pressesprecher im geweissen Rahmen abgesichert ist. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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