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Thema | Rot-Grün Blindheit und Feuerwehr, was darf nicht gemacht werden? | 34 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 365462 | ||
Datum | 14.10.2006 17:17 MSG-Nr: [ 365462 ] | 22880 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Krupp Einsatz mit Gefahrgut => Gefahrguteinheiten werden alarmiert => deren Mitglieder dürfen nicht unter RG-Schwäche leiden. Der Ersteinsatz läuft immer mit den ersteintreffenden Kräften. Geschrieben von Sebastian Krupp Die Kameraden der Wehren, deren PA-Einsatzalltag sich auf Brandeinsätze reduzieren lässt, haben durch ihre RG-Schwäche keine Nachteile. Nein? Warum gibt es dann Ausschlußkriterien bei arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen? Offensichtlich ist jemand der sich mehr Gedanken darüber gemacht hat anderer Auffassung... Und wir können eben als Feuerwehr nicht sicherstellen, daß wir immer nur bei entsprechenden Lagen eingesetzt werden, bei dem die jeweiligen Probleme beherrschbar sind. Vgl. Höhenangst, Platzangst,... Wie schon oft gesagt. Wir haben eben einen gesetzlichen Auftrag. Und so schlimm es auch für den einzelnen betreoffenen sein mag: Die befindlichkeiten des Einzelnen sind da nicht der Maßstab. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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