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Thema | Rot-Grün Blindheit und Feuerwehr, was darf nicht gemacht werden? | 34 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 365475 | ||
Datum | 14.10.2006 21:08 MSG-Nr: [ 365475 ] | 25173 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Stefan Brüning Das ist -mit Verlaub- Unsinn. Die Anlagen zur FeV sehen das z.B. anders. ... was die berufsgenossenschaftlichen Grundsätze reichlich wenig interessieren mag. Von denen reden wir nämlich. Geschrieben von Stefan Brüning Dort wird sehr wohl unterschieden in welchem Grad und welchem Typ dieses Merkmal vorliegt. In der Überschrift zu diesem Thread steht Rot-Grün-Blindheit. Damit fällst du durch jedes Raster, weil sich bei Rot- und/oder Grün-Blindheit kein Anomaliequotient bestimmen lässt, der wiederum Entscheidungskriterium wäre. Auch fehlt bei den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen das Hintertürchen "Aufklärung über die Gefahren". Geschrieben von Stefan Brüning Geschrieben von Markus Groß Wie oben schon beschrieben wird dabei der Anomaliequotient ermittelt, der allenfalls für ganz leichte Rot-Grün-Sehschwächen noch im grünen (diesmal im übertragenen Sinn) Bereich liegen dürfte. Bei Rot-Grün-Blindheit lässt sich, wie schon gesagt, kein eindeutiger Anomaliequotient bestimmen. Geschrieben von Stefan Brüning Richtig. Und eben nicht bei allen Dingen sind die Vorschriften derart pauschal oder klar negativ. Im Falle der Rot-Grün-Blindheit schon. Bei einer leichten Rot-Grün-Sehschwäche sieht das wieder anders aus, aber darüber unterhalten wir uns hier gerade nicht. Ich werd mich mal nächste Woche mal bei der Betriebsärztin meines Vertrauens erkundigen, in welchem Bereich der Anomaliequotient beim G 26 liegt. Beim G 25 ist die Grenze für die Rotschwäche bei 0,5, wie bei der FeV, nur eben ohne Hintertürchen. Gruß Markus | ||||
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