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Fahrerlaubnisverordnung
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RubrikSonstiges zurück
ThemaRot-Grün Blindheit und Feuerwehr, was darf nicht gemacht werden?34 Beiträge
AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen365475
Datum14.10.2006 21:08      MSG-Nr: [ 365475 ]25173 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Stefan BrüningDas ist -mit Verlaub- Unsinn. Die Anlagen zur FeV sehen das z.B. anders.
... was die berufsgenossenschaftlichen Grundsätze reichlich wenig interessieren mag. Von denen reden wir nämlich.

Geschrieben von Stefan BrüningDort wird sehr wohl unterschieden in welchem Grad und welchem Typ dieses Merkmal vorliegt.
In der Überschrift zu diesem Thread steht Rot-Grün-Blindheit. Damit fällst du durch jedes Raster, weil sich bei Rot- und/oder Grün-Blindheit kein Anomaliequotient bestimmen lässt, der wiederum Entscheidungskriterium wäre.
Auch fehlt bei den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen das Hintertürchen "Aufklärung über die Gefahren".

Geschrieben von Stefan BrüningGeschrieben von Markus Groß
Diese Farbsicherheit wird durch entsprechende Tests ermittelt.

Genau. Und die ist deutlich differenzierter.

Wie oben schon beschrieben wird dabei der Anomaliequotient ermittelt, der allenfalls für ganz leichte Rot-Grün-Sehschwächen noch im grünen (diesmal im übertragenen Sinn) Bereich liegen dürfte.
Bei Rot-Grün-Blindheit lässt sich, wie schon gesagt, kein eindeutiger Anomaliequotient bestimmen.

Geschrieben von Stefan BrüningRichtig. Und eben nicht bei allen Dingen sind die Vorschriften derart pauschal oder klar negativ.
Im Falle der Rot-Grün-Blindheit schon. Bei einer leichten Rot-Grün-Sehschwäche sieht das wieder anders aus, aber darüber unterhalten wir uns hier gerade nicht.

Ich werd mich mal nächste Woche mal bei der Betriebsärztin meines Vertrauens erkundigen, in welchem Bereich der Anomaliequotient beim G 26 liegt. Beim G 25 ist die Grenze für die Rotschwäche bei 0,5, wie bei der FeV, nur eben ohne Hintertürchen.


Gruß
Markus

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