News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Fahrerlaubnisverordnung
Fahrerlaubnisverordnung
Fahrerlaubnisverordnung
Fahrerlaubnisverordnung
RubrikSonstiges zurück
ThemaRot-Grün Blindheit und Feuerwehr, was darf nicht gemacht werden?34 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen365492
Datum15.10.2006 01:24      MSG-Nr: [ 365492 ]24234 x gelesen

Geschrieben von Markus Groß
In der Überschrift zu diesem Thread steht Rot-Grün-Blindheit.


In dem Beitrag, auf den Du dich beziehst und den Du zitierst, gehts es um "Rot-Grün-Schwäche", was ein deutlicher Unterschied zur "Blindheit" ist.[1]

Geschrieben von Markus GroßDamit fällst du durch jedes Raster, weil sich bei Rot- und/oder Grün-Blindheit kein Anomaliequotient bestimmen lässt, der wiederum Entscheidungskriterium wäre.

OK: s.o.

Geschrieben von Markus GroßWie oben schon beschrieben wird dabei der Anomaliequotient ermittelt, der allenfalls für ganz leichte Rot-Grün-Sehschwächen noch im grünen (diesmal im übertragenen Sinn) Bereich liegen dürfte.
Bei Rot-Grün-Blindheit lässt sich, wie schon gesagt, kein eindeutiger Anomaliequotient bestimmen.


Richtig. Beim zitierten (und von mir gemeinten) Beitrag geht es um die Schwäche. Scheinbar haben wir uns mißverstanden. Denn bei der "Schwäche" ist der Grad der Fehlsichtigkeit durchaus relevant. [2]

Geschrieben von Markus GroßIch werd mich mal nächste Woche mal bei der Betriebsärztin meines Vertrauens erkundigen, in welchem Bereich der Anomaliequotient beim G 26 liegt. Beim G 25 ist die Grenze für die Rotschwäche bei 0,5, wie bei der FeV, nur eben ohne Hintertürchen.

Bei der FeV gibt es das "Hintertürchen" auch nur bei Kl. C1-CE. Der Anomaliequotient interessiert nur bei Kl. D1-DE.

Geschrieben von Markus GroßIm Falle der Rot-Grün-Blindheit schon. Bei einer leichten Rot-Grün-Sehschwäche sieht das wieder anders aus, aber darüber unterhalten wir uns hier gerade nicht.


Ich schon. S. "Missverständnis".

Geschrieben von Markus GroßIch werd mich mal nächste Woche mal bei der Betriebsärztin meines Vertrauens erkundigen, in welchem Bereich der Anomaliequotient beim G 26 liegt. Beim G 25 ist die Grenze für die Rotschwäche bei 0,5, wie bei der FeV, nur eben ohne Hintertürchen.

[1] Bei einer tatsächlichen "Blindheit" sehe ich durchaus Probleme in der Ausübung der Arbeit der FW.

[2] Auch ich habe leider eine genetisch bedingte rot/grün-Schwäche, es ist bisher allerdings noch nicht dazu gekommen, dass ich versehentlich ins nächte Pol_Fahrzeug gestiegen bin, anstatt ins NEF. (der Fehlerquotient würde gemäß FeV nichtmal den Kl. D1-DE im Wege stehen)



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

6.333


Rot-Grün Blindheit und Feuerwehr, was darf nicht gemacht werden? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt