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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Belastungsübung abgebrochen bzw. nicht bestanden | 34 Beiträge | ||
| Autor | Dani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg | 365521 | ||
| Datum | 15.10.2006 11:37 MSG-Nr: [ 365521 ] | 17289 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jan Becker Ich bin mir völlig sicher, dass ich eine FwDV7 gehabt habe, in der drin steht, dass zwar die Anforderungen innerhalb eines Jahres erfüllt werden müssen, jedoch eine Karanzzeit von 2 Monaten möglich ist. kann es sein, dass du das Schreiben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vom 13.11.2003 meinst? Darin steht nämlich: Die Forderung "innerhalb von 12 Monaten" ersetzt die missverständliche Formulierung MfG Daniel Nagel FF Malsch Abt. Völkersbach Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder. | ||||
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