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Atemschutzgeräteträger
RubrikAtemschutz zurück
ThemaBelastungsübung abgebrochen bzw. nicht bestanden34 Beiträge
AutorDani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg365521
Datum15.10.2006 11:37      MSG-Nr: [ 365521 ]17289 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Jan BeckerIch bin mir völlig sicher, dass ich eine FwDV7 gehabt habe, in der drin steht, dass zwar die Anforderungen innerhalb eines Jahres erfüllt werden müssen, jedoch eine Karanzzeit von 2 Monaten möglich ist.
Kannst Du mir da weiter helfen, da ich in der nächsten Woche die theoretische Schulung für AGT halte.
Ist diese Passage herausgenommen worden?

kann es sein, dass du das Schreiben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vom 13.11.2003 meinst? Darin steht nämlich:

Die Forderung "innerhalb von 12 Monaten" ersetzt die missverständliche Formulierung
"im Kalenderjahr" und soll verhindern, dass Zeitabstände von maximal 23 Monaten
zwischen den Belastungs- und Einsatzübungen auftreten. Gegen Toleranzen
von bis zu zwei Monaten werden im Einzelfall keine Bedenken erhoben.


MfG


Daniel Nagel
FF Malsch Abt. Völkersbach

Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder.

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