News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAnreize für Führungspositionen - war: Qualität der Teilnehmer an ...5 Beiträge
AutorCars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz365523
Datum15.10.2006 11:59      MSG-Nr: [ 365523 ]4313 x gelesen

Auszug aus einer Mitteilung des Innenministeriums Rheinland-Pfalz[...]Die Freistellung sei in den vergangenen Jahren zu einem gewissen Problem geworden, erläuterte Bruch. Für die Dauer der Lehrgangsteilnahme habe der ehrenamtlich Tätige einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung durch den Arbeitgeber. Die Gemeinden als Aufgabenträger der Feuerwehren haben dabei die Lohnfortzahlung sicherzustellen. Hier erwächst das Problem: Zum einen sorgen sich viele Feuerwehrleute um ihren Arbeitsplatz und nehmen daher lieber Erholungsurlaub als sich von ihrem Arbeitgeber freistellen zu lassen. Die Gemeinden sparen dadurch die Lohnfortzahlung; dies schont den Haushalt. Einige Gemeinden fördern sogar den Lehrgangsbesuch während des Urlaubs, indem sie eine Prämie zahlen, um gegebenenfalls höheren Lohnfortzahlungen auszuweichen. Aber nicht jeder potenzielle Teilnehmer eines Lehrganges ist bereit, seinen Urlaub zu opfern, der zudem der Erholung und nicht dem Lernen dienen soll. Hinzu kommt, dass Freiwillige Feuerwehrangehörige viel Freizeit für die Allgemeinheit aufwenden, sodass der Urlaub dem Familienleben zu Gute kommen sollte. Zum anderen können beruflich erfolgreiche Feuerwehrangehörige einen zweiwöchigen Kurs an der LFKS immer seltener besuchen. Es ist zu befürchten, dass deshalb vermehrt die potenziell qualifizierteren Teilnehmer den Gruppenführerlehrgängen fernbleiben. [...]


Ich habe nochmals den Auszug aus der Mitteilung des Innenministeriums Rheinland-Pfalz online gestellt und die Passagen gefettelt, die mir mir eindeutig sind.

Der Innenminister meines Bundeslandes beklagt, dass u.a. beruflich erfolgreiche Feuerwehrangehörige Führungslehrgängen fern bleiben und so vermehrt nicht die Qualifiziertesten an die LFKS (Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule) geschickt werden.

Aus meiner persönlichen Erfahrung impliziert beruflicher Erfolg ein Maß an Führungsaufgaben und Führungskompetenz im Arbeitsbereich. Und da gibt es auch noch den Spruch: "Was nicht geübt wird, kann nicht gekonnt werden.". Man kann nun das Zitat des Innenministeriums auf verschiedene Weisen deuten, aber ich deute es so, dass wohl zu wenige Leute auf den Gruppenführerlehrgängen sind/waren, die auch im Arbeitsleben eine Führungsrolle inne haben und hierunter die Qualität des Führungspersonals leidet bzw. litt.

Ich werde nicht müde zu betonen, dass Führer im Feuerwehrdienst vom GF aufwärts im Extremfall Befehle geben müssen, die in einer Verletzung oder dem Tode eines Untergebenen enden können. Und das gilt für den Gruppenführer aus einer 100-Seelen-Gemeinde genauso wie für einen GF in der Großstadt.

Ganz formaljuristisch gibt es den Begriff des Auswahlermessens. Wenn z.B. ein Malermeister einen Gesellen zum Kunden schickt, der farbenblind ist, so ist der Malermeister aufgrund seiner Auwahl für den Gesellen verantwortlich. Und wie ich dem Forum entnehmen konnte, gibt es wohl in diversen Bundesländer, in dem das Auswahlermessen seitens des Trägers des Brandschutzes schlecht ausgeübt wurde. Und ich werde nun auch ein Zitat aus diesem Forum verwenden:

Geschrieben von Thomas Wuttge:
Was nützt der geignetste (u.o. beste) wenn er keine Zeit hat? Vielleicht dann auch keine Zeit für die erweiterten Aufgaben als Führungskraft wie z.B. Fortbildungen etc.?

Gegenfrage: Sage ich dem aufgrund eines Führungsfehlers Geschädigten: "Ach, wissen Sie, uns war ja klar, dass der Gruppenführer ungeeignet war. Aber er hatte nun einmal Zeit und ein anderer wollte den Lehrgang nicht besuchen."

Nur weil wir ehrenamtliche Helfer sind dürfen wir nicht laschere Maßstäbe an unsere Führungskräfte stellen als Polizei, Bundeswehr oder die Berufsfeuerwehren.

Ich schließe mich da eher den Ausführungen von Jürgen Mayer an. Wenn ich durch ein kleines Opfer an Zeit und/oder Geld seitens des Trägers des Brandschutzes eine fähige Person auf einen Führungslehrgang schicken kann, dann wähle ich doch den "Königsweg" anstatt die "Notlösung".

Es darf einfach nicht dazu kommen, dass die Feuerwehren ihren hoheitlichen Auftrag durch "Billiglösungen" zum Schaden der Allgemeinheit verrichten.

Meine freie und private Meinung

PS: Nicht getroffene Hunde bellen im Normalfall nicht.



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.141


Anreize für Führungspositionen - war: Qualität der Teilnehmer an ... - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt