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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Jugend ab 12 inder Feuerwehr | 28 Beiträge | ||
Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 366403 | ||
Datum | 19.10.2006 13:37 MSG-Nr: [ 366403 ] | 9175 x gelesen | ||
Geschrieben von Frank Bauer Jugendliche können vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Feuerwehranwärter Feuerwehrdienst leisten (vgl. Art. 7 Abs. 1 BayFwG). Als Feuerwehrmannanwärter? Also Einsatzdienst? Seltsam, seltsam! 10 bis 18 Jahre JF, ausser der zuständige Jugendwart hält einen nicht für Fähig, dann kann man auch bis 60 in der JF bleiben! (Ist halt extrem und macht wohl auch keiner, keiner mit) Ab 17 1/2 dürfen die jugendlichen in die FF reinschnuppern um schon Kontakt aufzunehmen und an Übungen teilzunehmen. Mit 18 treten sie dann in die aktive Wehr über, nehmen als Feuerwehrmannanwärter auch an Einsätzen teil (bis zum Verteiler, bzw. ausserhalb des Gefahrenbereich) und bekommen den nächsten freien Platz in der Truppmannausbildung. MFG Thobias | ||||
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