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RubrikTaktik zurück
ThemaInterne Ausbildung war: taktische Vorgehensweise im Löscheinsatz15 Beiträge
AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen366726
Datum20.10.2006 17:23      MSG-Nr: [ 366726 ]6406 x gelesen

Geschrieben von Marc DickeyIm Vorfeld des GF-Lehrgangs wird ein Lehrgang "Ausbilden im Feuerwehrdienst I" (16 U-Std.) vorgeschaltet und die Basics des Ausbildungswesens zu vermitteln. Ergänzend dazu kann nach abgeschlossener Ausbildung zum GF der Lehrgang "Ausbilden im Feuerwehrdienst II" (16 U-Std.) besucht werden.

Ob man für Ehrenamtliche Lehrgänge in der Woche oder am Wochenende anbietet ist doch eigentlich keiene Frage: Beides da die zeitlichen Möglichkeiten eben unterschiedlich sind.

Mein GF Lehrgang beim THW in den 80ern beinhaltete 40 Std Ausbildungslehre als fester Bestandteil. Dies ist eigentlich als Minimum anzusehen.

Für Ausbildungsbeauftragte TM und der üblicherweise auf Kreisebene stattfindenden Lehrgänge wie Funk, Maschinist oder Truppführer (letzteres gilt nicht für Niedersachsen) sollten darüber hinaus ca. 20 Std Unterricht zusammen mit einem Mentor machehnund dann noch einmal einen 40 Std Ausbildungslehrgang besuchen. GGf. kann man dann als Stufenausbildung diesen Kurs zur IHK Ausbildereignung erweitern (wie beim Lehrrettungsassistenten und IMHO auch beim THW).
Dies entspricht in etwas dem was z.B. die JUH für Fachausbilder macht. IMHO ist das das Minimum.

ZF müssen nicht unbedingt diese Ausbildungsbeauftragten sein. Während GF schon in der lage sein sollen ihre Gruppe Fortzubilden kann das ein ZF ggf. an einen Ausbildungsbeauftragten delegieren.
Die Zahl der Leute die zusätzlich zur ZF Ausbildung auch noch 80-100 Std Ausbildungslehre machen wollen dürfte begrenzt sein.



Gruß
Ingo



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