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Behandlungsplatz (früher Verbandsplatz) Eine Ziffernangabe gibt die Leistungsfähigkeit an, wie viele Patienten der BHP versorgen kann.

BHP 50 ist z.B. in NRW per Erlass eingeführt.

Einsatz-Einheit (Kombination aus Betreuungsdienst und Sanitätsdienst)
Einsatzleiter
Rettungsdienst
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Behandlungsplatz (früher Verbandsplatz) Eine Ziffernangabe gibt die Leistungsfähigkeit an, wie viele Patienten der BHP versorgen kann.

BHP 50 ist z.B. in NRW per Erlass eingeführt.

RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaDekontamination Verletzter - Rahmenkonzept170 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW366878
Datum21.10.2006 17:07      MSG-Nr: [ 366878 ]231739 x gelesen
Infos:
  • 22.10.06 ABC-Schutzausrüstung neu
  • 22.10.06 ABC-Schutzkleidung neuer Link
  • 22.10.06 ABC-Schutzausrüstung der Helfer des Betreuungs- / sanitätsdiesntes des Bundes
  • 22.10.06 Meldung des BBK
  • 21.10.06 Dekon-V Konzept - Endfassung

  • Geschrieben von Andreas BräutigamZur Zeit doht ihm durch die Planungen zu den BHB-B und BtP-B eher das Zurückschießen in die Steinzeit der seligen SZ, SZ-A und SZ-T.

    Solange die Planung eines BHP 50 bzw. BtP 500 auf EE aufbaut sehe ich da noch kein Problem.
    Allerdings steigt leider die Bereitschaft der EL, solche Einheiten anzufordern,
    da sie mit diesen "Monstern" (Verband mit 150 MAnn und eigenem VF) evtl. überfordert sind ?

    Der RD mit 3-5 RTW und noch ein bißle NEF ist da möglicherweise "überschaubarer" ?

    Geschrieben von Andreas Bräutigamdie nach Stunden losfahren

    IMHO hat man in Köln bereits aufgehört den BHP mitzualarmieren,
    weil da zuviel viel zu oft aufschlug?

    Geschrieben von Andreas Bräutigamnach Stunden losfahren und dann vor ort HOFFENTLICH keine Arbeit mehr vorfinden

    Genau darauf baut doch das ÜMANV-Konzept auf,
    es werden solange ÜMANB-B alarmiert,
    bis ich rechnerich für jeden registrierten Patienten Behandlungskapazität habe.

    Mir ist bisher nicht bekannt das Du dich dagegen gewehrt hast ;-)


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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