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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Dekontamination Verletzter - Rahmenkonzept | 170 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 366980 | ||
Datum | 22.10.2006 14:06 MSG-Nr: [ 366980 ] | 231575 x gelesen | ||
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Geschrieben von Andreas Bräutigam MANV ist doch immer dann, wenn das RD-Niveau nicht mehr gehalten werden kann. Das könnte dann ja auch der eine Patient sein, der eber keine RTW+NEF bekommt da der RD anderweitig ausgelastet ist. IMHO zeichnet sich der MANV dadurch aus, dass eine -sonst im RD nicht vorhandene- Führung z.B. LNA+ORGL notwendig sind. Dies ist unabhängig, ob die Versorgung durch RTW+KTW oder auch durch andere Helfer (FW, SEG, EE....) durchgeführt wird. Geschrieben von Andreas Bräutigam im Kreis XY ist bei 3 Verletzten schon MANV angesagt. In dem Sinne von "jetzt muss der KatS ran" wird das flächendekend bei geeigneter Alarmierung des RD eigentlich nirgendwo in .de die MANV Schwelle bei 3 Patienten liegen. Gruß Ingo | ||||
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