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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Hinweise zur Atemschutztauglichkeit G 26.3 | 28 Beiträge | ||
| Autor | Jan 8H., Rendsburg / Schleswig-Holstein | 367282 | ||
| Datum | 24.10.2006 09:38 MSG-Nr: [ 367282 ] | 11188 x gelesen | ||
Hallo, wenn's doch nur so eine "Kleinigkeit" wie die Maskenbrille wäre... Ich hab meine lehrreiche Erfahrung ohne Brille bei einem PKW-Brand mal gemacht - schönen Dank, das war fast wie besoffen im Nebel... Dank persönlich zugewiesener Maske und bereits eingebauter Maskenbrille wird das Thema Atemschutz ohne Brille bei uns gottseidank ernster genommen. Aber was ist mit: - komplett und korrekt angelegte Schutzkleidung? (allg. Antwort: "Keine Zeit, das richtig anzulegen") - Mitnehmen und Einschalten von Warngeräten wie pers. Exwarner oder Totmannwarner ("brauch ich nicht, mir passiert schon nix, was soll ich denn noch alles mitnehmen???") - wann wird der Lungenautomat angeschlossen? (Einsatz Gartenlaubenbrand, TLF rangiert noch auf den engen Wegen, und hinter mir sind bereits Atemgeräusche mit angeschl. Lungenautomat zu hören) - Einsatzkurzprüfung? - zulässiger minimaler Flaschendruck? ("sind 250 bar genug?" "Ach, wird schon gehen") - Anmelden bei der Atemschutzüberwachung und Druckkontrolle zwischendurch? - 1/3 - 2/3 Regel? ("wozu, ich hab doch die Restdruckpfeife"?) - bei Übungen genauso verhalten und ausrüsten wie im Ernstfall? ("wozu, ist doch nur ne Übung") usw usw Die Aufzählung all der tollen Ausreden der Auszubildenden und vor allem der "alten Hasen" ist bestimmt nicht vollzählig. Jan | ||||
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