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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Hinweise zur Atemschutztauglichkeit G 26.3 | 28 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 367297 | ||
Datum | 24.10.2006 10:28 MSG-Nr: [ 367297 ] | 11199 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Florian Besch Man kann nur tragen was man hat ... Wenn man die entsprechende Sehhilfe (in welcher Form auch immer) nicht hat, ist eben die G26.3 hinfällig und damit auch die Tauglichkeit als AGT.. ferrdisch. Du fährst ja auch nicht ohne Sehhilfe Auto, wenn diese im Führerschein gefordert ist, oder? MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] Juli 2007 - Eckhaubertreffen - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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