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Atemschutzgeräteträger
RubrikAtemschutz zurück
ThemaHinweise zur Atemschutztauglichkeit G 26.328 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)367311
Datum24.10.2006 10:43      MSG-Nr: [ 367311 ]11088 x gelesen

Ja sicher, das ganze heißt dann im Untersuchungsergebnis: "keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen", und diese Voraussetzungen werden auf dem Untersuchungsbogen (der auch dir als AGT ausgehändigt werden muss!) genannt: "Maskenbrille erforderlich".
G26 nur unter Voraussetzung gültig, die Voraussetzung wird nicht erfüllt => keine G26!


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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