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Feuerwehrdienstvorschrift
Berufsfeuerwehr
RubrikAtemschutz zurück
ThemaHinweise zur Atemschutztauglichkeit G 26.328 Beiträge
AutorChri8sto8ph 8P., Kiel / Schleswig Holstein367332
Datum24.10.2006 11:57      MSG-Nr: [ 367332 ]11230 x gelesen

Hallo
Du willst nicht so handeln du MUSST so handeln!
Die FwDV 7 ist eine Vorschrift und somit ist sie bindend. Der Wehrführer steht hier in der obersten Verantwortung und in dessen Auftrag handelst du. Wenn also Kritik an der Durchführung laut wird, ist es auch eine Kritik am Wehrführer.
In Kiel wird die Atemschutzwerkstatt von der BF geführt, es ist jedesmal bei der Belastungsübung ein Kamerad aus der Atemschutzwerkstatt und mindestens ein Rettassi mit entsprechender Ausrüstung vor Ort. Die Erfüllung der Belastungsübung wird gegengezeichnet und anschließend in FOX112 eingetragen, was vom Stadtfeuerwehrverband kontrolliert werden kann, somit ist die Erfüllung transparent und keiner kann "schummeln".
Es gibt dort keine Variationsmöglichkeiten, sondern nur ein ja oder nein.
Wenn Kameraden einen schlechten Tag haben, geht es denen so, wie uns selbst auch zeitweise, wir sind ja nicht von Gott mit dem Siegel der Unfehlbarkeit und ewigen Tauglichkeit ausgestattet. Nur dann sollen sie dies offen und ehrlich sagen.
Nur komisch ist es, wenn dies ständig bei der Belastungsübung auftritt.

MkG
Christoph Pries



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