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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mißbrauch Schutzbefohlener??? | 23 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 367488 | ||
Datum | 24.10.2006 20:48 MSG-Nr: [ 367488 ] | 7406 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian Weiß Wenn die beiden in der Freizeit was anfangen kannst du das nicht untersagen, "normale" Beziehungen in dieser Alterskonstellation sind ja auch nicht sooo unüblich. Hm, einerseits ja, aber andererseits, wenn Du als Jugendbetreuer eingesetzt wirst, nimmst Du zwangsläufig eine gewisse Vorbildfunktion ein und die Jugendlichen schauen zu DIr auf. Dies machen Sie aber nicht nur in der Dienstzeit sondern auch wenn Sie dich bei einer Veranstalltung oder auf der Straße sehen. Außerdem beweise mal, wenn Dich jemand Anzeigt, dass deine (ohnehin schon Strafbare) Handlung nichts mit dem Dienst zu tun hat. Wenn eine solche Beziehung besteht, kann man sie nicht fünf Minuten davor, bzw. danach an oder ausschalten. Eindeutig müsste also das Handeln sein, entweder der Jugendbetreuer hört auf oder er hält sich von dem /den Mädchen fern. Ähnliche Fälle sind mir bekannt, hier wurde so gehandelt, aber kenne ich auch andere Fälle. Von anzeigen odgl. habe ich noch nichts gehört, ist aber sicher auch schon vor gekommen. (das DU in meinem Text war nicht auf Dich bezogen, sondern hatte allgemeinen Charakter) Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | ||||
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