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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Dekontamination Verletzter - Rahmenkonzept | 170 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 367633 | ||
Datum | 25.10.2006 18:40 MSG-Nr: [ 367633 ] | 230428 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ingo zum Felde Natürlich ist ein Ü-MANV eine Katastrophe, es ist eine zentrale Leitung und überörtliche Hilfe erforderlich. Das alleine macht noch keine Katastrophe. Bsp: In einer Nachbarstadt treffen sich eine Straßenbahn und ein Linienbus auf derselben Fahrspur. Folge ist ein MANV, denn für die Zahl der Betroffenen steht zunächst zu wenig RettD bereit. Es werden Rettungsmittel aus der Umgebung benötigt, diese werden angefordert (nach ÜMANV-T-Regelung) und entsandt. Das ist keine Katastrophe (bzw. GSE), sondern nachbarschaftliche Hilfe nach RettG NW. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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