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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Ärmelabzeichen Bundesadler | 16 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8S., Garching / Bayern | 368327 | ||
Datum | 30.10.2006 19:58 MSG-Nr: [ 368327 ] | 9268 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Bürgerservice Bundesinnenministerium--- Sehr geehrter Herr Steiner, wir bedanken uns für Ihre Zuschrift vom 27. Oktober 2006, in welcher Sie sich nach der Verwendung der Bundesdienstflagge als Uniformzusatz / Ärmelabzeichen für freiwillige Helfer der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen erkundigen. Zu Ihrer Frage möchten wir Ihnen mitteilen, dass eine Verwendung von Hoheitszeichen des Bundes durch Private wie im vorliegenden Fall durch Wehrersatzdienstleistende, die in der Regel ehrenamtlich bei privaten Hilfsorganisationen (wie z.B.Feuerwehr und Deutsches Rotes Kreuz) im Katastrophenfall als Helfer mitwirken, grundsätzlich nicht gestattet ist, da dies Behörden des Bundes bzw. amtlichen Zwecken vorbehalten ist. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesem Hinweis weiterhelfen konnte und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Carré Bundesmimisterium des Innern Referat O 3 - Bürgerservice - Damit ist die Frage geklärt. *g* | ||||
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