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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaÄrmelabzeichen Bundesadler16 Beiträge
AutorChri8sti8an 8S., Garching / Bayern368327
Datum30.10.2006 19:58      MSG-Nr: [ 368327 ]9268 x gelesen

Geschrieben von ---Bürgerservice Bundesinnenministerium---
Sehr geehrter Herr Steiner,

wir bedanken uns für Ihre Zuschrift vom 27. Oktober 2006, in welcher Sie sich nach der Verwendung der Bundesdienstflagge als Uniformzusatz / Ärmelabzeichen für freiwillige Helfer der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen erkundigen.

Zu Ihrer Frage möchten wir Ihnen mitteilen, dass eine Verwendung von Hoheitszeichen des Bundes durch Private wie im vorliegenden Fall durch Wehrersatzdienstleistende, die in der Regel ehrenamtlich bei privaten Hilfsorganisationen (wie z.B.Feuerwehr und Deutsches Rotes Kreuz) im Katastrophenfall als Helfer mitwirken, grundsätzlich nicht gestattet ist, da dies Behörden des Bundes bzw. amtlichen Zwecken vorbehalten ist.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesem Hinweis weiterhelfen konnte und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Carré
Bundesmimisterium des Innern
Referat O 3
- Bürgerservice -

Damit ist die Frage geklärt. *g*



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