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Rettungshelfer, 320h Ausbildung
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
RubrikAtemschutz zurück
ThemaSicherheit bei Atemschutzübung / Atemschutzeinsatz3 Beiträge
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen368604
Datum01.11.2006 18:26      MSG-Nr: [ 368604 ]3937 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Dietmar KuhnEmpfehlung der

Die Empfehlung finde alles andere als gelungen.

Geschrieben von VFDB Aus diesem Grunde empfiehlt das Referat 8, bei Atemschutzübungen eine qualifizierte Erste-Hilfe am Übungsort sicherzustellen...
Was ist denn qualifizierte Erste-Hilfe? Das ist ein sehr deeehhhnbaaarer Begriff. Gut, Erste Hilfe könnte man nach den Inhalten des Kurses "Erste Hilfe" für bestimmte Führerscheine definieren. Was heißt nun "qualifiziert"? SAN A/B/C, RH, RS, RA, NA?

Geschrieben von VFDB ...und nach Möglichkeit auch die Verfügbarkeit von Defibrillatoren bei den Vorbereitungen zu berücksichtigen.
Das ist m.E. Schritt 3. Vorher sollte man im Schritt 2 die Vorhaltung einer Beatmungshilfe (Beatmungsbeutel), Sauerstoff, evtl. Absaugeinrichtung empfehlen.

Schritt 1 wäre Personal, was die Geräte aus 2. und 3. beherrscht. Qualifikationsniveau müßte demnach etwa SAN A/B sein.


MkG Sascha


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