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Sicherheitstrupp
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Feuerwehrdienstvorschrift
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
RubrikTaktik zurück
ThemaUVV Feuerwehren und FwDv 7, war: Anzahl Trupps im Innenangriff11 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW368884
Datum03.11.2006 15:30      MSG-Nr: [ 368884 ]6771 x gelesen
Infos:
  • 17.11.06 Unfallverhütungsvorschriften in der Feuerwehr

  • Geschrieben von Florian OhdeIch hatte es bis dato als Legitimation dafür verstanden, bei einem FEUY durchaus auf den SiTr verzichten zu können, obwohl es dafür doch tatsächlich einiger Interpretation bedarf. Jedoch bildet die UVV doch, bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege, lediglich die versicherungstechnische Seite ab. Vielmehr ist es doch so, daß die FwDV 7 eine viel größere Bedeutung/Relevanz besitzt. Da dort aber kein Wort über Ausnahmen von dieser Regel verloren wird, muß also immer ein solcher gestellt werden.
    Ein Ermessensspielraum, wie in dem geschilderten Fall mit dem ersten und einzigen PA Trupp sofort zur Menschenrettung vorzugehen, wäre also prinzipiell untersagt.
    Liege ich da richtig?


    Nein, im Einzelfall kann davon abgewichen werden, das erfordert aber IMMER eine genaue Prüfung der Situation (v.a. der Eigengefährdung vs möglicher Einsatzerfolg) und es darf eben nicht die Regel sein.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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