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| Thema | UVV Feuerwehren und FwDv 7, war: Anzahl Trupps im Innenangriff | 11 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 368888 | ||
| Datum | 03.11.2006 15:38 MSG-Nr: [ 368888 ] | 6646 x gelesen | ||
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Geschrieben von Florian Ohde Die Einzelfallentscheidung wird doch aber lediglich in der UVV erwähnt, nicht jedoch in der DV 7. Ist die UVV also "höherwertig"? Wodurch wird ein Abweichen von der DV 7 denn sonst legitimiert? Keine Ahnung wie das Gerichte im Streit entscheiden, aber wenn man mit 1/5 vorm 3 geschossigen Gebäude ankommt, da 5 Leute an 3 Fenstern an 2 Seiten hängen, hat sich die Frage nach dem SiTr erledigt - oder andererseits die Erfüllung unseres Auftrags... (DAS könnten dann auch Gerichte hinterfragen...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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