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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | UVV Feuerwehren und FwDv 7, war: Anzahl Trupps im Innenangriff | 11 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg | 368897 | ||
Datum | 03.11.2006 16:47 MSG-Nr: [ 368897 ] | 6737 x gelesen | ||
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Nichts gegen Dich Ing. Uli, aber Jur. Sven hat es eindeutig besser erklärt ;-) Danke dafür, das war sehr deutlich. Wäre im Umkehrschluß ein Verstoß gegen die UVV und ein dadurch entstehender Personenschaden lediglich für die versicherungsrechtliche Seite relevant oder auch disziplinarisch mit Folgen verbunden (bespw. durch DA: "Es sind die UVV stets zu befolgen o.ä.") vorausgesetzt ich habe mich an die FwDV gehalten? Vielleicht etwas sehr konstruiert, ich habe mich aber bis jetzt noch nie richtig mit so etwas beschäfftigt. | ||||
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