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RubrikAtemschutz zurück
ThemaTotraumatmung bei Bereitstellung mit aufgesetzter Maske19 Beiträge
AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / Hessen369445
Datum07.11.2006 20:23      MSG-Nr: [ 369445 ]7817 x gelesen

Hallo,


Geschrieben von Michael SchuckartAuf BS habe ich leider keinen Zugriff (bin "Fw-Rentner"). Meiner Meinung nach ist erhöhter Atemwiderstand aber etwas ganz Anderes, als veränderter Totraum. Und da finde ich nach wie vor, daß der Totraum besteht aus:
- Bronchien
- Mund/Nasen/Rachenraum
- Innenmaske bis Einatemventil


Rüdiger Weich hatte die Stelle in seinem Beitrag damals zitiert:

Geschrieben von Rüdiger Weich Zitat:

Airtrapping (engl. "Luftfalle"): Bei aufgesetzter Überdruckatemschutzmaske und nicht angeschlossenem Lungenautomaten kann es dazu kommen, dass aufgrund des erhöhten Atemwiderstandes des federbelasteten Ausatemventils (ca. 4,2 bis 5,7 mbar), der bei der Ausatmung überwunden werden muss, in Verbindung mit erhöhter körperlicher Anstrengung die Lunge nicht mehr vollständig entlüftet wird. Dadurch steht ein geringeres Lungenvolumen für den Gasaustausch mit sauerstoffreicher Einatemluft zur Verfügung. Infolgedessen steigt der CO2-Anteil im Blut, wodurch beim Atemschutzgeräteträger Ausfallerscheinungen (z. B. Bewusstseinsstörungen) auftreten.

Quelle: BRANDSCHUTZ 06/2008



mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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