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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Vorraussetzungen zur Truppmannausbildung | 26 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 369788 | ||
Datum | 09.11.2006 13:48 MSG-Nr: [ 369788 ] | 6533 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Linkenbach Allerdings wird es da in der Praxis wohl recht viele Ausnahmen geben, da z.b. der MA-Lehrgang aus Kreisebene durchgeführt wird und die Plätze doch recht dünn gesät sind.Grundausbildung läuft über Kreisausbildung, Sprechfunk läuft über KAB, Maschinist und AGT => KAB und TF am Ende auch. Also ist es durchaus möglich, die entprechenden Lehrgangsplätze bereitzustellen, da der Bedarf ja nicht allzu überraschend kommt. Wenn ich grad 20 Mann in der Grundausbildung hab, kann ich (bei vernünftiger Durchziehung des ganzen von Seiten der Teilnehmer, der Ausbilder und der Wehren) im nächsten Jahr diese 20 Mann für den Sprechfunk einplanen usw. Knackpunkt sind für mich eher die Inhalte, die beim TM-Teil 2 im Rahmen der Standortausbildung laufen sollen. Das wird an den verschiedenen Standorten wohl sehr unterschiedlich laufen. Überlegens-/wünschenswert wären da Zusammenschlüsse, mindestens der einzelnen Einheiten einer Kommune, je nach Anzahl der Anwärter auch darüber hinaus, zu "Ausbildungsgruppen", die sich neben den Übungen ihrer Einheiten zu speziell für sie durchgeführten Ausbildungsveranstaltungen treffen. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | ||||
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