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Rubrik | Ausbildung | zurück | |||
Thema | Vorraussetzungen zur Truppmannausbildung | 26 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 369799 | |||
Datum | 09.11.2006 14:12 MSG-Nr: [ 369799 ] | 6514 x gelesen | |||
Wir haben das bei uns im Kreis so glöst, das bei Lehrgängen die auf VG-Ebene laufen dann in benachbarten VGen nachgefragt wird ob dort noch Bedarf besteht. Das hat sich seit ein paar Jahren doch bewährt. Vorteil eines möglichen größeren Teilnehmerkreises ist, daß sich die Teilnehmer auch Gemeindeübergreifend kennenlernen, was z.B. bei größeren Einsatzlagen die zwischenmenschliche Kommunikation doch ein wenig verbessern kann. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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