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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Vorraussetzungen zur Truppmannausbildung | 26 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 369802 | ||
Datum | 09.11.2006 14:19 MSG-Nr: [ 369802 ] | 6525 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey 2. Im Rahmen der Anmeldung eine Unterschrift des Leiters der Feuerwehr, mit der bescheinigt wird, daß der Anzumeldende die erforderliche Ausbildung gem. FwDV 2 erhalten hat.Diese Unterschrift wird aber auch keine Konsequenzen auf die Qualität der Leute haben. Ist nur eine Schwarzer-Peter-Verschiebung, damit die Ausbilder im Zweifelfall sagen können "Du hast doch bestätigt dass der das können sollte". Geschrieben von Marc Dickey 1. Eine entsprechende Abschlußprüfung auf Kreisebene.Wäre ein guter Ansatz. Aber "Prüfungen" sind nicht gleich "Prüfungen". Meine Erfahrungen ist die, dass bei den Lehrgängen auf Kreisebene mehr auf Quantität als auf Qualität geachtet wird. Da wird dann direkt vor der schriftlichen Prüfung nochmal schnell alles wiederholt, Fragen wärend der Prüfung großzügig beantwortet... Geschrieben von Marc Dickey Um solche Ausbildungsgänge sinnvoll machen zu können wird man i.d.R. nicht drumherumkommen da auf Stadt-/Gemeindebene zusammenzuarbeiten, da ansonsten wohl selten ausreichend Teilnehmer zusammen kommen dürften. Würde aber bedeuten, daß man zusammenarbeiten muß - gibt ja Ecken wo das nicht gewünscht ist....Auf Gemeindeebene gehts ja noch. Richtig wild wirds meistens darüber hinaus. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | ||||
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