News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

1. Truppführer
2. Task Force
Feuerwehrdienstvorschrift
Atemschutzgeräteträger
RubrikAusbildung zurück
ThemaVorraussetzungen zur Truppmannausbildung26 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg369938
Datum09.11.2006 22:20      MSG-Nr: [ 369938 ]6510 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Sven Bössel

Lehrgangsvoraussetzung zum TF nach FwDV 2 ist die erfolgreich abgeschlossene TM-Ausbildung. Und zu dieser gehören eben auch mindestens zwei technische Lehrgänge (Funk und AGT oder ersatzweise MA).

In BaWü werden als Voraussetzung zur Absolvierung des TF-Lehrganges gem. "VWV-FW-Ausbildung" seit 2001 die abgeschlossene TM-, die AGT- und die SprFu-Ausbildung, die AGT-Ausbildung kann in Ausnahmefällen (Nichterlangen der G-26.3) entfallen, eine "Verrechnung" mit dem MA-Lehrgang ist nicht vorgesehen. Wenn ich so die letzten 15 Jahre hier in der Gegend überblicke, so ist der Anteil von FW-Angehöriger welche die G-26.3 nicht bestehen und somit keine AGT-Ausbildung machen können, sehr gering.

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.156


Vorraussetzungen zur Truppmannausbildung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt