News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Vorraussetzungen zur Truppmannausbildung | 26 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 369938 | ||
Datum | 09.11.2006 22:20 MSG-Nr: [ 369938 ] | 6510 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Sven Bössel Lehrgangsvoraussetzung zum TF nach FwDV 2 ist die erfolgreich abgeschlossene TM-Ausbildung. Und zu dieser gehören eben auch mindestens zwei technische Lehrgänge (Funk und AGT oder ersatzweise MA). In BaWü werden als Voraussetzung zur Absolvierung des TF-Lehrganges gem. "VWV-FW-Ausbildung" seit 2001 die abgeschlossene TM-, die AGT- und die SprFu-Ausbildung, die AGT-Ausbildung kann in Ausnahmefällen (Nichterlangen der G-26.3) entfallen, eine "Verrechnung" mit dem MA-Lehrgang ist nicht vorgesehen. Wenn ich so die letzten 15 Jahre hier in der Gegend überblicke, so ist der Anteil von FW-Angehöriger welche die G-26.3 nicht bestehen und somit keine AGT-Ausbildung machen können, sehr gering. MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|