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Rubrik | Ausbildung | zurück | |||
Thema | Vorraussetzungen zur Truppmannausbildung | 26 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 369963 | |||
Datum | 10.11.2006 08:40 MSG-Nr: [ 369963 ] | 6467 x gelesen | |||
hier würde doch ein "Fremdprüfer aus dem Nachbarkreis schon Wunder wirken ... Wäre auch eine denkbare Lösung. Wobei dann dürfte nicht standardmäßig einer aus dem Kreis A im Kreis B prüfen und einer aus dem Kreis B im Kreis A. Das müßte schon etwas "gemischter" sein. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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