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RubrikKommunikationstechnik zurück
Themaeigener FME,Schleifen51 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW370510
Datum13.11.2006 15:02      MSG-Nr: [ 370510 ]15214 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von ---Lüke Freese--- Geschrieben von Sebastian Rak
"Wenn die Wehr bspw. nur eine Schleife hat und er Angehöriger der Wehr ist, der Einsatzdienst versieht, wird ihn kein deutscher Richter wegen unzulässigem Abhören verurteilen, wenn er nur diese eine Schleife ohne Mithören auf einem TR-BOS-zugelassenen Melder hat."

Wie funktioniert das denn eigentlich, wenn er einen Melder ohne Mithören hat, für was sollte er dann bestraft werden wenn er eh nichts hören kann ????


Die Nachrichten (Fünftonfolgen) werden trotzdem empfangen und ausgewertet. Ich würde das durchaus als verbotenes Abhören i.S.d. §86 TKG betrachten. Allerdings dürfte die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung tatsächlich relativ gering sein...

Gruß,
Henning



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