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Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaBelehrung in der Jugendfeuerwehr7 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg370631
Datum14.11.2006 10:03      MSG-Nr: [ 370631 ]6161 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Felix Graumüller

Über was sollte man alles Belehren?

Über alles was man sich für einen geordneten Ablauf der JF-Dienste erwartet. z.B. Verhalten auf dem Weg zum und vom FW-Gerätehaus, im FW-Gerätehaus, beim Übungsdienst, im Alarmfall;
wie man sich das "Zusammenleben" in der JF vorstellt (Wie sind die Regeln, wer hat das Sagen, wie werden die Regeln durchgesetzt). Umgang mit persönlicher Ausrüstung uvm.
Dies berührt u.U. mit die UVV siehe hierzu auch die beiden Medienpakete der FUKs:

- Jugendfeuerwehr I Lager und Fahrt
- Jugendfeuerwehr II Übungs- und Schulungsdienst

Wie kann man sie sinnvol halten, ohne das sie Langweilig wirkt?

Indem man nicht stur einige "§§" herunterleiert sondern z.B. anhand von Beispielen und mit Beteiligung der JF-Angehörigen das macht.

Wie haltet Ihr Nachweiß über die Belerungen?

Normalerweise wird von jeder JF-Veranstaltung ein Teilnahmenachweis geführt, so dass man davon ausgehen kann, dass jeder Teilnehmer die "Belehrung" mitbekommen hat.

Last Ihr die Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigte unterschreiben?

Die Jugendlichen für jede Belehrung unterschreiben zu lassen halte ich für unnötig bzw. sogar für rechtlich Fragwürdig. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten unterschreiben i.d.R. den Aufnahmeantrag und bei Bedarf etwas für spezielle JF-Veranstaltungen wie Fahrten und Lager oder eine Bade- bzw. Schwimmerlaubnis.

Wie oft tut Ihr Belehren, vor Fahrten und veranstaltungen, 1x im Jahr oder mehr mals?

Gewisse "Grundbelehrungen" bei Aufnahme in die JF, vor/bei besonderen Ausbildungsveranstaltungen, Besichtigungen und Wettbewerben, vor Fahrten und Zeltlagern, und bei Bedarf oder wenn man merkt, dass bestimme bekannte Regeln nicht mehr so eingehalten werden wie man es erwartet.
Von einer pauschalen Belehrung am Jahresanfang u.ä. halte ich nichts. Die Kinder und Jugendliche muss man immer auf bestimmte Regeln hinwiesen. (-> Aufsichtspflicht, UVV ).

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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