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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Beleuchtungsgeräte im Innenangriff | 21 Beiträge | ||
| Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 371108 | ||
| Datum | 16.11.2006 10:36 MSG-Nr: [ 371108 ] | 9431 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Berthold Schwarz Angeblich "dürften" nur Handscheinwerfer nach FwDV 3 zum Einsatz kommen, konnte aber aus der zurzeit gängigen FwDV3 nichts finden bzw. in der "Alten" wird auch nur von einem Beleuchtungsgerät gesprochen/geschrieben. Die FwDV 3-Neu enthält kaum noch Regelungen zu PSA oder Einsatzausrüstung. Geregelt ist dies allerdings in den FwDV 1/1 und 1/2. Diese FwDVen sprechen jedoch, genau wie der Entwurf zur neuen FwDV 1 (-> SFS Regensburg) nur von Beleuchtungsgeräten. Meiner Meinung nach lässt sich daraus keine Vorschrift zum Benutzen der DIN-Klötze ableiten. Die beispielhafte bildliche Darstellung in den genannten Vorschriften verwendet jedoch den DIn-Klotz. Gruß Stephan | ||||
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